Unsere Praxisgemeinschaft ist eine Wahlarztordination
Als Wahlärztin nehme ich mir ausreichend Zeit für meine Patienten und kann Ihnen kurzfristige Termine und kurze Wartezeiten in meiner Ordination bieten. Dabei ist mir wichtig, in Ruhe auf Sie und Ihre jeweilige Situation einzugehen und Sie ohne Zeitdruck bestmöglich zu beraten.
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten ab, sich seinen behandelnden Arzt frei auswählen zu können. Der Wahlarzt hat kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse und unterliegt keinen durch diese auferlegten Einschränkungen.
Der Patient hat das Recht auf Kostenrückerstattung nach Kassentarif durch seine Krankenkasse.
Im Bereich der ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung ist die Kostenrückerstattung im Allgemeinen und insbesondere für ÖGK Versicherte sehr gut!
Über die voraussichtlichen Behandlungskosten kann ich Sie gerne im Vorfeld informieren.
Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse
Ich stelle Ihnen nach meinen erbrachten Leistungen eine detaillierte Honorarnote aus, um die größtmögliche Reformierung durch ihre Krankenkasse zu gewährleisten.
Mit Ihrer Einwilligung kann ich nach Erhalt des Honorars die Kostenrückerstattung direkt bei Ihrer Krankenkasse ( ÖGK, SVS, BVAEB) beantragen. Somit ersparen Sie sich die Administration und erhalten den von der Krankenkasse refundierten Betrag in der Regel schneller auf ihr Konto retourniert.
Eine Krankenzusatzversicherung deckt häufig die restlichen Anteile der Kosten ab. Bezüglich einer zusätzlichen Rückerstattung oder Kostenübernahme durch ihre private Zusatzversicherung, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Versicherung.