Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und findet gemeinsam mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen statt.
Die Symptomatik wird anhand gezielter Fragen geklärt und mögliche Ursachen auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene ausgelotet. Mein Ziel ist es, Deine/Ihre/Eure Sorgen und Probleme sowie die Gründe der Konsultation vor dem Hintergrund meines Fachwissens und meiner Erfahrung zu erfassen. Eine ganzheitliche Betrachtung und vor allem das Einbeziehen der Perspektive des Kindes bzw. des Jugendlichen ist für mich dabei grundlegend.
Zudem werde ich den psychopathologischen Status sowie wichtige und relevante Aspekte aus Ihrer Lebensgeschichte ermitteln. Dies dient bereits der Diagnosefindung.
Ich bitte Sie zum Ersttermin alle relevanten Vorbefunde, z.B. aus einer ärztlichen, psychologischen, ergotherapeutischen oder logopädischen Diagnostik mitzubringen, damit diese in die Betrachtung miteinbezogen werden können. Damit ich mich optimal vorbereiten kann, erhalten Sie von mir nach Terminvereinbarung (über die digitale Arzt-Patienten-Kommunikation Latido) einen ausführlichen Anamnesebogen mit Fragen zur Entwicklung und wichtigen Umgebungsfaktoren Ihres Kindes. Diesen füllen Sie bitte bereits vor unserem Erstgespräch aus!
Bei Bedarf ist die Vernetzung mit Vorbehandlern oder anderen Systemen, in welche Ihr Kind im Alltag eingebunden ist (Kindergarten, Schule…) möglich. Nachdem ich der ärztlichen Schweigepflicht unterliege, werde ich dies allerdings nur auf Ihren Wunsch hin und nach Ihrem schriftlichen Einverständnis machen.
Zusammen werden wir im Anschluss das Ergebnis reflektieren, sodass wir gemeinsam entscheiden können, welche weiteren diagnostischen und therapeutischen Schritte zu planen sind.
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Eine Überweisung vom Kinderarzt oder Hausarzt wird nicht benötigt.
Falls eine Verständigung auf Deutsch schwierig ist, bitten ich darum, einen volljährigen Begleiter zum Übersetzen mitzubringen. Kinder bzw. Jugendliche, insbesondere Geschwister des Patienten, akzeptiere ich aus fachlichen Erwägungen grundsätzlich nicht als Übersetzer.