Sie können ohne Überweisung oder Bewilligung zu jedem Wahlarzt gehen. Der Vorteil in einer Wahlarztpraxis ist eine rasche Terminvergabe, kurze Wartezeiten in der Praxis und es wird ihnen ausführlich Zeit gewidmet.
Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit den verschiedenen Krankenversicherungen. Das bedeutet für Sie, dass Sie das Honorar zunächst selber bezahlen müssen (Bar, Bankomat oder Rechnung) und erst nach erfolgter Einzahlung können sie die Honorarnote bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Für ÖGK und SVS Versicherte kann die Einreichung der Honorarnote auch durch uns erfolgen. Von ihrer Krankenversicherung bekommen sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Eine Krankenzusatzversicherung deckt häufig die restlichen Anteile der Kosten ab. Zur Erleichterung der Abwicklung liegt der Honorarnote ein Rückerstattungsformular bei.